Weiterhin FFP-2-Maskenpflicht in unserer Praxis
Ab dem 20.3.2022 werden einige die Corona-Pandemie betreffende Beschränkungen aufgehoben. In unserer Praxis besteht auch weiterhin für alle die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, da unsere Praxis eine medizinische Einrichtung darstellt. Hiermit können wir Sie, die anderen Mitpatient*innen und unsere Mitarbeiter*innen am besten schützen.