eRezept
Liebe Patient*innen,
nach mehreren Software-Updates ist das elektronische Rezept nun auch in unserer Praxis einsatzbereit.
Hierzu einige Informationen für Sie:
- Bei Ausstellung eines eRezeptes wird das signierte Rezept an Ihre Krankenkassenkarte gesendet. Sie können dann Ihre Krankenkassenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl auslesen lassen und das Medikament erhalten.
- Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, an ein Rezept zu kommen:
- 1. In der Sprechstunde stellt Ihr/e Arzt/Ärztin ein Rezept aus und sendet es an Ihre Karte.
- 2. Der beste Weg, bei planbaren Bestellungen an ein Rezept zu kommen, ist das Rezept-Telefon (täglich 24 Sunden in Betrieb). Hierdurch sparen Sie sich die „Warteschleife“ und entlasten unsere Mitarbeiterinnen enorm. Beachten Sie bitte: Ein auf dem Anrufbeantworter (Rezept-Telefon) bestelltes Rezept kann frühestens 2 Werktage später von Ihnen abgeholt werden. Wir versuchen, die Abläufe kurz und schnell zu halten, aber die einzelnen Schritte (Abhören des ABs, Ausstellen des Rezeptes, Überprüfen der medizinischen Notwendigkeit, Signieren durch die Ärzt*innen) erfordern Zeit, unabhängig davon, ob das Rezept digital versendet wird oder ausgedruckt zur Abholung vorliegt. Nutzen Sie bitte bei planbaren Bestellungen die Möglichkeit des Rezepttelefons.
- 3. Sie können Rezepte bei unseren Mitarbeiterinnen an der Anmeldung bestellen. Diese Rezepte können im Laufe des Tage freigeschaltet werden.
- Egal, auf welchem Weg Sie das eRezept bestellen, sind Sie in jedem Fall dazu verpflichtet, vor der Ausstellung des ersten Rezepts im Quartal Ihre Krankenkassenkarte in der Praxis einlesen zu lassen. Ausnahmen diesbezüglich sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Quartale sind Januar-März, April-Juni, Juli-August sowie Oktober-Dezember.
- Bei allen folgenden Verordnungen genügt eine Mitteilung an uns (idealerweise per Rezept-Telefon) und Sie ersparen sich den Weg in die Praxis, da Sie das Rezept nicht mehr bei uns abholen müssen.
- Einige Verordnungen müssen weiterhin in Papierform ausgestellt und abgeholt werden:
- Privatrezepte, d.h. für Privatpatient*innen ergeben sich also keine Änderungen.
- „grüne“ Rezepte über nicht verschreibungspflichtige Medikamente
- Rezepte über starke Schmerzmittel (BtM-Rezepte)
- alle Rezepte über Hilfsmittel, Verbandsstoffe Zubehör z.B. für Insulinspritzen und Blutzuckermessgeräte.
- Sollten Sie Ihre Medikamente bei einer online-Apotheke bestellen, benötigen Sie hierfür einen Ausdruck mit QR-Code. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte vorher darauf an.
Wir hoffen, die Abläufe für alle möglichst einfach zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis